Aufgrund der hohen Nachfrage können wir momentan leider keine weiteren Ausbildungen in 2025/2026 anbieten.
Wir bitte Sie um Ihr Verständnis. In 2027 sind wir wieder für Sie da.
"Ob alt, ob jung" - ob Motorrad oder Mofa, bei mir lernst Du alles zum Motorrad fahren. Dabei steht Sicherheit an erster Stelle. Der Praxisteil beginnt mit den Grundfahraufgaben und beinhaltet auch technisches Grundwissen.
Endlich Autofahren.
Bereits 6 Monate vor Erreichung des 17. Lebensjahres kann die Ausbildung für das begleitete Fahren (BF17) beginnen. Ich berate dich dazu und helfe bei der Antragstellung.
Schwere Lasten mühelos unter Kontrolle.
In den Fahrstunden zur Erweiterung der Fahrerlaubnis geht es um das Fahren und Rangieren mit Anhänger. Das Thema Ladungssicherung gehört ebenfalls dazu.
Der kleine Anhängerschein (B96) kann ohne Prüfung erworben werden. Lediglich eine Fahrerschulung ist dafür vorgeschrieben.
Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Die Klasse AM beinhaltet ebenfalls drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge aus der alten Klasse S.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Motorleistung ist auf 35 kW (ca. 48 PS) beschränkt.
Für den Erwerb der Klasse A ist nur eine praktische Prüfung notwendig, bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren (Stufenführerschein).
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz - auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeug + Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Kraftfahrzeuge der Klassen B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Am 31. Mai 1969 wurde ich in Lüdinghausen geboren. 1992 habe ich die Prüfung zur Fahrlehrerin erfolgreich abgelegt und bin seitdem in diesem Beruf tätig.
Im schönen Münsterland habe ich über 15 Jahre meine eigene Fahrschule betrieben.
Am 1. Februar 2021 habe ich meine Fahrschule in Freital-Pesterwitz eröffnet.
Zum Angebot gehören unter anderem die Ausbildung zur Fahrerlaubnis Klasse B (Auto-Führerschein), die Theorieausbildung im Blockunterricht, Motorrad-Intensivkurse sowie Erweiterungen wie der Anhängerführerschein.
Solltet ihr Fragen dazu haben, ruft mich an oder schreibt mir eine E-Mail.
Ihr erreicht mich auch mit Whatsapp oder Signal.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir momentan leider keine weiteren Ausbildungen in 2025/2026 anbieten.
Wir bitte Sie um Ihr Verständnis. In 2027 sind wir wieder für Sie da.